AGB
nj-vision GmbH
I. Geltungsbereich und Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für Geschäftskunden, d. h. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der nj-vision GmbH („nj-vision GmbH“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die AGB sind online unter www.nj-vision.de/agb einsehbar und können dort jederzeit gespeichert oder ausgedruckt werden.
- Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
Abweichenden Einkaufsbedingungen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Änderungen oder Ergänzungen gelten nur, wenn die nj-vision GmbH sie schriftlich bestätigt hat – dies gilt auch für einzelne Abweichungen im Einzelfall. Eine vorbehaltlose Lieferung durch die nj-vision GmbH bedeutet keine Anerkennung abweichender Bedingungen.
II. Angebote und Unterlagen
- Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
- Technische Änderungen sowie Abweichungen in Farbe, Design oder Gewicht behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren vor.
- Angebotsunterlagen wie Skizzen, technische Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht weitergegeben werden.
- Unsere Produkte werden gemäß den in Deutschland geltenden gesetzlichen Anforderungen gefertigt. Möchte der Kunde abweichende Spezifikationen, so muss er dies bei der Bestellung mitteilen und entsprechende gesetzliche Vorschriften in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung stellen. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten oder Lieferverzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
- Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine Lieferung nur gegen Vorkasse, Nachnahme oder gegen geeignete Sicherheiten vorzunehmen.
III. Vertragsschluss
- Durch seine Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab.
- Die nj-vision GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von vier Wochen anzunehmen. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Ausführung der Lieferung zustande.
- Bei elektronischen Bestellungen wird der Eingang der Bestellung automatisiert bestätigt – dies stellt noch keine Annahme dar.
- Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist die schriftliche Bestätigung der nj-vision GmbH. Liegt diese nicht vor, bestimmt das Angebot den Leistungsumfang, sofern dieses fristgerecht angenommen wurde.
- Individuelle Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich dokumentiert sind.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise verstehen sich ab Werk (EXW gemäß INCOTERMS 2010) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Versandkosten trägt der Käufer, sofern nicht anders vereinbart.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Kommt der Käufer in Verzug, ist die nj-vision GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
- Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der nj-vision GmbH.
- Bleibt eine Zahlung trotz Fristsetzung aus, kann die nj-vision GmbH vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
- Steigen Löhne, Material- oder Beschaffungskosten nach Vertragsschluss, behält sich die nj-vision GmbH eine Preisanpassung vor. Bei einer Preissteigerung von über 5 % kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
- Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück, kann die nj-vision GmbH pauschal 10 % des Auftragswertes als Schadensersatz geltend machen, wobei der Nachweis eines geringeren Schadens möglich ist.
- Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich beeinträchtigt ist, kann die nj-vision GmbH Vorkasse oder Sicherheiten verlangen. Wird dem nicht fristgerecht entsprochen, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
V. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der nj-vision GmbH.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln und erforderliche Wartungen auf eigene Kosten durchzuführen.
- Bei Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (z. B. Pfändung) hat der Käufer die nj-vision GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren.
- Eine Weiterveräußerung ist im normalen Geschäftsverkehr zulässig. Die daraus entstehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit in Höhe des Rechnungsbetrages an die nj-vision GmbH ab. Diese nimmt die Abtretung an.
- Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen Gegenständen vermischt, erwirbt die nj-vision GmbH Miteigentum an der neuen Sache entsprechend dem Wertanteil.
- Die nj-vision GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten freizugeben, sofern deren Wert die Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
- Bei vertragswidrigem Verhalten – insbesondere Zahlungsverzug – ist die nj-vision GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
- Die nj-vision GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers gegen gängige Risiken (z. B. Diebstahl, Feuer, Wasserschäden) zu versichern, sofern der Käufer nicht selbst eine ausreichende Versicherung nachweist.
VI. Lieferung
- Die nj-vision GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.
- Angegebene Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass der Kunde sämtliche zur Durchführung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig bereitstellt und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherheiten leistet.
- Eine Lieferfrist oder ein Liefertermin gilt als eingehalten, sobald die nj-vision GmbH dem Kunden die Versandbereitschaft mitteilt oder die Ware das Lager verlassen hat.
- Die gelieferten Produkte können sogenannten Dual-Use-Gütern unterliegen, die zivil und militärisch genutzt werden können. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Aus- und Einfuhrbestimmungen sowie für etwaig entstehende Kosten. Die nj-vision GmbH unterstützt nach bestem Wissen, haftet jedoch nicht für Verstöße. Exportrestriktionen – insbesondere aus den USA oder der EU – sind auch bei Weiterverkäufen und Reexporten zu beachten.
- Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die nj-vision GmbH haftet nicht, wenn trotz rechtzeitiger Bestellung bei einem geeigneten Lieferanten keine Lieferung erfolgt.
- Fixgeschäfte bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.
VII. Gefahrenübergang und Abnahme
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Bereitstellung zur Abholung gemäß INCOTERMS 2010 "EX WORKS" auf den Kunden über – auch wenn Teillieferungen erfolgen oder die nj-vision GmbH den Transport organisiert. Auf Wunsch des Kunden kann auf dessen Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
- Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt dieser ab dem Tag der Versandbereitschaft das Risiko. Auf Wunsch wird die Ware versichert; die entstehenden Kosten trägt der Kunde.
- Nimmt der Kunde die Ware nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellungsanzeige ab, kann die nj-vision GmbH eine Nachfrist von weiteren 14 Tagen setzen. Verstreicht diese Frist ohne Abnahme, ist die nj-vision GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn der Kunde die Abnahme endgültig verweigert oder offensichtlich zahlungsunfähig ist.
- Verlangt der Kunde eine spätere Lieferung oder Lagerung, kann die nj-vision GmbH ab dem ersten Monat nach Versandbereitschaft Lagerkosten berechnen, mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrags je angefangenen Monat bei Lagerung durch die nj-vision GmbH.
- Bei unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
VIII. Höhere Gewalt
Unvorhergesehene, von der nj-vision GmbH oder ihren Vorlieferanten nicht zu vertretende Umstände – wie Naturereignisse, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, kriegsähnliche Zustände oder Rohstoff-/Energieengpässe – verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, entfällt die Lieferpflicht. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die nj-vision GmbH informiert den Kunden binnen drei Arbeitstagen über das Ereignis.
IX. Verzug und Unmöglichkeit
- Bei leichter Fahrlässigkeit der nj-vision GmbH bei Lieferverzug kann der Kunde pauschal 0,5 % des Netto-Warenwerts je angefangener Woche, maximal 5 %, verlangen. Weitergehende Schäden sind nachzuweisen.
- Rücktritt oder Schadensersatz setzt Verschulden der nj-vision GmbH voraus.
- Vor Ausübung ist eine schriftliche Nachfrist von mindestens zwei Wochen mit Androhung von Rücktritt oder Schadensersatz zu setzen. Erfolgt keine Erklärung, bleibt der Vertrag gültig.
- Die Fristsetzung entfällt bei endgültiger Leistungsverweigerung oder besonderen Umständen.
- Rücktritt ist ausgeschlossen bei unerheblicher Pflichtverletzung oder überwiegender Verursachung durch den Kunden.
- Haftungsregelungen siehe Ziffer XIV.
X. Mängelanzeige
- Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind innerhalb 14 Kalendertagen nach Wareneingang schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel binnen 14 Tagen nach Entdeckung.
- Ohne fristgerechte Mängelanzeige entfallen sämtliche Ansprüche.
XI. Gewährleistung
- Bei Sachmängeln, die fristgerecht gerügt wurden, kann die nj-vision GmbH nachbessern oder Ersatz liefern, sofern der Mangel beim Gefahrübergang bestand.
- Dem Unternehmen ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, die regelmäßig am Unternehmenssitz in Stuttgart erfolgt. Mehrkosten durch abweichende Orte trägt der Kunde.
- Nachbesserung kann verweigert werden, wenn Kosten 25 % des Warenwerts übersteigen.
- Ersetzte Teile werden Eigentum der nj-vision GmbH.
- Schlägt Nachbesserung fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten; bei geringfügigen Mängeln ist Rücktritt ausgeschlossen.
- Bei Schadensersatz statt Nacherfüllung verbleibt die Ware beim Kunden; Ersatz begrenzt auf Differenz zwischen Kaufpreis und Wert, außer bei Arglist.
- Bei Fremdprodukten tritt die nj-vision GmbH zunächst Ansprüche gegen Hersteller an den Kunden ab; bei Durchsetzungsschwierigkeiten besteht ein Direktanspruch gegen die nj-vision GmbH.
- Fehlerhafte Montageanleitungen werden auf Anfrage ersetzt.
- Keine Gewähr bei unsachgemäßem Gebrauch, fehlerhafter Montage durch den Kunden oder normaler Abnutzung, sofern kein Verschulden der nj-vision GmbH vorliegt.
- Verstößt der Kunde gegen Montage- oder Herstellervorgaben, entfällt Gewährleistung bei ursächlichem Mangel.
- Bei Mängelrügen durch Kunden des Kunden ist der nj-vision GmbH Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
- Bei unbegründeter Mängelrüge trägt der Kunde Prüf- und Anfahrtskosten.
XII. Rechtsmängel
- Die nj-vision GmbH sichert zu, dass keine Schutzrechte Dritter der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln, die fristgerecht gerügt werden, stellt die nj-vision GmbH die Nutzungsrechte her oder tauscht Produkte aus. Ist dies wirtschaftlich unvertretbar, gelten gesetzliche Minderungs- und Rücktrittsrechte. Schadensersatz regelt Ziffer XIV.
- Der Kunde informiert nj-vision GmbH unverzüglich bei Drittansprüchen und bevollmächtigt zur Verteidigung. Die nj-vision GmbH trägt Kosten und stellt frei, sofern kein pflichtwidriges Verhalten des Kunden vorliegt.
- Ansprüche entfallen bei durch Kunden verursachten Schutzrechtsverletzungen, insbesondere bei speziellen Spezifikationen, Änderungen oder Kombinationen.
(Stand: Dezember 2024)